Zögern Sie nicht und schaffen die Voraussetzungen das Beste Ergebnis zu bekommen. Als Anwalt und Strafverteidiger in Hamburg vertrete ich Sie bei allen Vorwürfen des Strafrechts, Verkehrsrecht und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Ich vertrete Ihre Interessen! Hierbei gehe ich konsequent und Ihrem Sinne vor! Geben Sie sich nicht auf! Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Mein Ziel ist es, dass das gegen Sie eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt wird und Sie keinerlei Strafe zu befürchten haben.
Ein Ermittlungsverfahren ist für alle Beteiligten eine verunsichernde Situation. Was wird mir vorgeworfen? Wie läuft das ab? Kriege ich eine Strafe? Verliere ich meinen Führerschein? Was droht mir an Strafe? Dies sind alles Fragen, die Sie aus gutem Grund nicht beantworten können! Anhand der Akte erstelle ich für Sie die individuelle Verteidigungsstrategie, die zu einem guten Ergebnis führt. Auch wenn Sie denken, Sie haben Schuld, ist es nicht ausgeschlossen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.
Erste Regel ist jedoch:
Bevor Sie eine Einlassung abgeben, rufen Sie mich an!
Ohne die Kenntnis des konkreten Tatvorwurfs kann es sein, dass Sie die Angelegenheit noch verschlimmern! Machen Sie sich nie zum Beweismittel gegen sich selbst! Die Strafverfolgungsbehörden werden Ihnen erst einmal nicht glauben, da Sie im Strafrecht als Beschuldigter das Recht haben zu schweigen, ja sogar zu lügen.
Ich verteidige Sie gegen alle straf- und bußgeldrechtlichen Vorwürfe durchsetzungsstark und kompetent. Hierbei erkläre ich
Ihnen, wie ein straf- oder bußgeldrechtliches Ermittlungsverfahren abläuft und nehme Ihnen die Angst vor dem Ungewissen.
Durch die Übersendung des Anhörungsbogens räumt Ihnen die Polizei Ihr Recht auf Äußerung zum Sachverhalt ein. Entweder werden Sie zu einer Polizeidienststelle geladen, oder Sie erhalten den sogenannten Anhörungsbogen, in dem Sie Ihre Sicht der Dinge schildern können bzw. sollen. Machen Sie nicht den Fehler und machen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Angaben, ohne zuvor geprüft zu haben, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin. In dem ersten Gespräch werden wir versuchen herauszufinden, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Bevor wir uns jedoch gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft äußern, werden wir Akteneinsicht beantragen. Für die Akteneinsicht benötigen Sie einen Anwalt, der für Sie die Akten in Empfang nimmt. Denn nur einem Anwalt dürfen die Akten übersandt werden. Unter Umständen ist die Staatsanwaltschaft bereit, Ihnen auch ohne einen Strafverteidiger die Akte zur Ansicht zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht jedoch meistens auf der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht sehr erfolgsversprechend, denn Sie wissen meistens nicht genau auf was es ankommt. Als Anwalt für Strafrecht, weiß ich wie die Akten aufgebaut sind und waorauf es ankommt. Hierdurch erfahren wir, ob und welche belastende(n) Beweismittel gegen Sie vorliegen. Anhand dieser Informationen können wir gemeinsam die Verteidigungsstrategie festlegen, die für Sie das beste Ergebnis erzielt.
Eine Hausdurchsuchung kann entweder durch ein Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Aufgrund des schweren Eingriffs in Ihr aus Art. 13 GG zustehendes Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, sollten Sie eine Hausdurchsuchung unbedingt rechtlich überprüfen lassen. Wenden Sie sich unbedingt an einen Strafverteidiger, der überprüft, ob die bei Ihnen stattgefundene Hausdurchsuchung rechtmäßig war. Sie erreichen mich auch schon während der Durchsuchung unter der Notfallnummer.
Im Falle einer Verhaftung ist höchste Eile geboten. Rufen Sie mich sofort unter der Notfallnummer an! Als Anwalt und Strafverteidiger werde ich schnellstmöglich versuchen, Kontakt zu dem Inhaftierten herzustellen und ihm so früh wie möglich rechtlich beistehen. Die Situation der Untersuchungshaft ist einschneidend und beängstigend. Sobald Sie mich anrufen, werde ich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und bei dem Gericht anrufen und fragen, was es mit der Verhaftung auf sich hat. Der Beschuldigte wird einem Richter zugeführt, der entscheidet, ob ein Haftbefehl erlassen, die Untersuchungshaft vollstreckt, oder der Beschuldigte von der Untersuchungshaft verschont wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, so früh wie möglich mit der strafrechtlichen Verteidigung zu beginnen.
Auch eine bußgeldrechtliche Angelegenheit kann existenzbedrohend sein, wenn man das Fahrverbot nicht überbrücken kann und man auf den Erhalt des Führerscheins angewiesen ist. Egal, ob es lediglich um ein Fahrverbot oder um das Erreichen der zulässigen Punkte geht, ist es in Bußgeldangelegenheiten wichtig so früh wie möglich zu einem Anwalt der im Straf- und Verkehrsrecht tätig ist zu gehen. So kann dahingehend beraten werden, dass das Fahrverbot entfällt oder der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Aus diesem Grund sollten Sie mich schon bei Erhalt des Anhörungsbogens kontaktieren.
Durch meine Erfahrung im Strafrecht kann ich Sie bestens beraten, sodass für Sie am Ende alles gut wird.